Welche Förderungen gibt es zur Finanzierung persönlicher Dienstleistungen?

Steuervorteile

IR – Steuergutschrift für natürliche Personen (gemäß den Bestimmungen von Artikel 199 sexdecies des Allgemeinen Steuergesetzbuchs (CGI)).

-Artikel 61 des Gesetzes Nr. 2010-1658 vom 29. Dezember 2010 über das Finanzänderungsgesetz 2010 legt fest, dass der Steuervorteil nur für tatsächlich erbrachte und bezahlte Dienstleistungen gilt.

- Schließlich wird durch Artikel 82 des Gesetzes Nr. 2016-1917 vom 29. Dezember 2016 über die Finanzen für 2017 die Steuergutschrift für alle Haushalte für Ausgaben, die ab dem 1. Januar 2017 anfallen, verallgemeinert.


Der Steuervorteil besteht in Form einer Einkommensteuergutschrift in Höhe von 50 % der Kosten für persönliche Dienstleistungen: Haushaltsführung, Bügeln, Hilfe bei der Essenszubereitung, Abholung und Lieferung von Einkäufen, Verwaltungshilfe usw. bis zu einer Grenze von12.000 € pro Jahr.


Je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder, der Anwesenheit behinderter Kinder, der im Haushalt des Steuerpflichtigen lebenden Verwandten in aufsteigender Linie usw. kann es zu Erhöhungen der jährlichen Ausgabenobergrenze (bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 €) kommen (Artikel 199 sexdecies des allgemeinen Steuergesetzbuchs).


Diese Obergrenze gilt für alle persönlichen Dienstleistungstätigkeiten mit Ausnahme von:


  • Kleingärtnern zu Hause: Höchstgrenze 5.000 €,
  • Computer- und Internetunterstützung: Höchstgrenze 3.000 €,
  • Kleine Heimwerkerarbeiten: Höchstbetrag auf 500 € begrenzt (ein Eingriff darf 2 Stunden nicht überschreiten).


Artikel 82 des Gesetzes Nr. 2016-1917 vom 29. Dezember 2016 über die Finanzen für 2017 verallgemeinert die Steuergutschrift für alle Haushalte für Ausgaben, die ab dem 1. Januar 2017 anfallen.

Am 20. September 2017 veröffentlichte die DGFIP zwei offizielle Bulletins, die nacheinander folgende Themen untersuchen:

- der Umfang des Steuervorteils im Zusammenhang mit Beträgen, die für die Beschäftigung eines Heimarbeiters an einen anerkannten Verein oder eine autorisierte oder anerkannte Organisation mit demselben Zweck gezahlt werden

- http://bofip.impots.gouv.fr/bofip/3971-PGP.html?identifiant=BOI-IR-RICI-150-10-20170920

- die Anwendungsbedingungen dieses Steuervorteils (BOI-IR-RICI-150-20).

- http://bofip.impots.gouv.fr/bofip/3968-PGP.html?identifiant=BOI-IR-RICI-150-20-20170920



Und auch finanzielle Hilfe

Für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen:


  • Die Personalisierte Autonomiebeihilfe (APA) soll teilweise Ausgaben aller Art decken, die zur Autonomie älterer Menschen beitragen, die bei der Ausübung wesentlicher Lebensaktivitäten Unterstützung benötigen oder deren Zustand eine regelmäßige Überwachung erfordert. Sie wird unter bestimmten Bedingungen von den Departementsräten an Personen gewährt, die zu Hause leben.
  • Die Solidaritätsbeihilfe für ältere Menschen (ASPA) ist eine Beihilfe für ältere Menschen mit geringem Einkommen mit dem Ziel, ihnen ein Mindestmaß an Existenzmitteln zu sichern.
  • Sozialhilfe der Gemeinde, des Departements oder der Rentenkasse: Um mehr über diese Hilfe zu erfahren, wenden Sie sich an den Sozialdienst Ihrer Gemeinde, Ihres Departements oder Ihrer Rentenkasse.

  • Für Menschen mit Behinderungen:


    • Die Behindertenentschädigung (PCH) ist eine personalisierte Unterstützung zur Finanzierung des Autonomieverlusts. Diese Leistung umfasst personelle und materielle Unterstützung (Wohnungs- und Fahrzeuganpassungen). Sie wird vom Departementsrat ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt.
    • Die Disabled Child Education Allowance (AEEH) für Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren ist eine Familienleistung zur Unterstützung der Betreuung behinderter Kinder. Die AEEH unterliegt keiner Bedürftigkeitsprüfung.

    • Die jährliche Steuerbescheinigung

      Alle Personaldienstleistungsunternehmen müssen jedem ihrer Kunden vor dem 31. März des Jahres N+1 eine jährliche Steuerbescheinigung vorlegen, damit sie für das Jahr N vom Steuervorteil (Steuergutschrift) profitieren können.

      Dieses Zertifikat muss Folgendes enthalten:


      • Name und Anschrift der eingreifenden Organisation,
      • Nummer und Datum der Registrierung der Erklärung,
      • Name und Anschrift des Leistungsempfängers sowie gegebenenfalls die Nummer seines belasteten Kontos,
      • eine Zusammenfassung der durchgeführten Interventionen
      • der tatsächlich gezahlte Betrag

      • Quellen: https://www.entreprises.gouv.fr/services-a-la-personne/comment-rediger-l-attestation-fiscale-annuelle

Beispiel zum Verständnisdie Berechnung der Steuergutschrift :
Ein Paar mit Doppelverdiener nimmt die Dienste einer Personaldienstleistungsorganisation in Anspruch.
Diese Organisation führt jede Woche im Haus des Paares Folgendes durch:
  • zwei Stunden Hauswartungsdienste
  • über 46 Wochen pro Jahr
  • für einen Stundensatz von 21 €.
Die jährlichen Haushaltsausgaben betragen daher
1.932 € (2 Stunden * 21 € * 46 Wochen).

Dieses Doppelverdienerpaar kann von einer Steuergutschrift von 50 % in Höhe von 966 € (1.932 € * 50/100) profitieren.

Dieser Betrag wird von der Steuerschuld abgezogen. Ist die Steuerschuld geringer als der Steuervorteil, erhält das Paar einen Scheck vom Finanzamt. Dieser Scheck deckt die Differenz zwischen der Steuerschuld und dem Steuervorteil ab.